Kennzeichnungskraft einer Farbmarke

Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer abstrakten Farbmarke ist nicht notwendige Voraussetzung für die Annahme einer markenmäßigen Verwendung des angegriffenen Farbtons.1)

siehe auch

Abstrakte Farbmarken
Kennzeichnungskraft

1)
BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12 - Gelbe Wörterbücher