Registrierungsdatum

Grundsätzlich erfolgt die internationale Registrierung mit dem Datum, an dem der Antrag auf internationale Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen ist (INID 151). Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag innerhalb von zwei Monaten ab Eingang beim Deutschen Patent- und Markenamt bei der WIPO eingeht und folgende Mindestangaben enthält:

Wird die Zweimonatsfrist überschritten oder fehlt eine der Mindestangaben, so erhält die internationale Registrierung das Datum des Eingangs des Antrags bzw. der letzten fehlenden Angabe bei der WIPO.

Für die Bestimmung des Zeitrangs sind allerdings etwaige Prioritäten (INID 300) zu beachten, oder ob es sich bei der Marke um ein Erneuerungsmarke handelt (Eintragungsnummer R … bzw. 2R …)