Die Registrierung einer Marke beim Internationalen Büro erfolgt für zwanzig Jahre mit der Möglichkeit der Erneuerung unter den in Artikel 7 [→ Erneuerung der Registrierung] festgesetzten Bedingungen.
Artikel 6 (2), (3) MMA → Fristen
Artikel 6 (4) MMA → Markenlöschung
MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken