Die Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung ist zuständig für Entscheidungen aufgrund dieser Verordnung, die nicht in die Zuständigkeit eines Prüfers, einer Widerspruchder einer Nichtigkeitsabteilung fallen. Sie ist insbesondere zuständig für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen von Angen im Register für Gemeinschaftsmarken.
Die Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung ist ferner zuständig für die Führung der in Artikel 93 genannten Liste der zugelassenen Vertreter.
Entscheidungen der Abteilung ergehen durch eines ihrer Mitglieder.
GMV → gemeinschaftsmarken
GMV → Gemeinschaftsmarkenverordnung