Soweit diese Verordnung, die Durchführungsverordnung, die Gebührenordnung oder die Verfahrensordnung der Beschwerdammern Vorschriften über das Verfahren nicht enthält, berücksichtigt das Amt die in den Mitgliedstaaten im Allgeinen anerkannten Grundsätze des Verfahrensrechts.
GMV → gemeinschaftsmarken
GMV → Gemeinschaftsmarkenverordnung