Die Gebührenordnung bestimmt insbesondere die Höhe der Gebühren und die Art und Weise, wie sie zu entrichten sind.
Die Höhe der Gebühren ist so zu bemessen, dass die Einnahmen hieraus grundsätzlich den Ausgleich des Haushaltlans des Amtes gewährleisten.
Die Gebührenordnung wird nach dem in Artikel 163 Absatz 2 genannten Verfahren angenommen und geändert.
GMV → gemeinschaftsmarken
GMV → Gemeinschaftsmarkenverordnung