Anmeldegebühren

Regel 4 GMDV

Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu entrichten:

a) eine Grundgebühr und

b) eine Klassengebühr ab der vierten Klasse für jede Klasse, für die Waren oder Dienstleistungen gemäß Regel 2 in Anspruch genommen werden.

siehe auch

gemeinschaftsmarken