Änderungsverordnung: Verordnung (EU) Nr. 2017/1001
UMV → Unionsmarkenverordnung ((EU) Nr. 2017/1001) (seit 23. März 2016)
GMV → Gemeinschaftsmarkenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 40/94) (bis 23. März 2016)
Am 23. März 2016 trat die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Gemeinschaftsmarkenverordnung (die Änderungsverordnung) in Kraft.
Die Änderungsverordnung enthält eine Reihe von Bestimmungen, die zum 1. Oktober 2017 in Kraft treten, da hierfür zunächst Sekundärrechtsvorschriften ausgearbeitet werden müssen.
Die Sekundärrechtsvorschriften setzen sich zusammen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001.
Die Sekundärrechtsvorschriften enthalten präzise Übergangsbestimmungen, durch die festgelegt ist, wann die neuen Vorschriften für Verfahren gelten (Tabelle mit den Übergangsbestimmungen).
Im Rahmen der Rechtsreform werden die Erfolge des bestehenden Unionsmarkensystems gewürdigt. Zudem wird bekräftigt, dass sich seine wesentlichen Grundsätze bewährt haben und auch weiterhin die Bedürfnisse und Erwartungen der Unternehmen erfüllen. Nun soll auf der Grundlage dieser Erfolge ein effizienteres, insgesamt kohärenteres und an das Zeitalter des Internets angepasstes Unionsmarkensystem geschaffen werden.
So wird mit der Änderungsverordnung insbesondere versucht, Verfahren zu straffen und die Rechtssicherheit zu erhöhen sowie alle Aufgaben des Amtes eindeutig festzulegen, einschließlich des Regelungsrahmens für die Zusammenarbeit und die bessere Abstimmung der Verfahren zwischen dem Amt und den Behörden für gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten.
UMV → Unionsmarkenverordnung