Nach ständiger Rechtsprechung kann das Verständnis der angesprochenen Fachkreise [siehe auch: → Verkehrskreise, → Verkehrsauffassung] allein und für sich genommen von ausschlaggebender Bedeutung für die Bejahung bzw. Verneinung eines Schutzhindernisses sein.1)
Im Einzelfall können sogar nur wenige Fachleute maßgeblich sein.2)