Bei Einwortzeichen ist Voraussetzung für die Prägung [→ Prägetheorie] des Gesamteindrucks durch einen Bestandteil des Kennzeichens, ob der Verkehr die Marke allein in ihrer Gesamtheit erfasst oder die einzelnen Bestandteile auch gesondert wahrnimmt.1)
Ein klar (waren)beschreibendes Element [→ Beschreibende Angaben] einer Wortkombination kann als eigenständig und nicht als Komponente einer Kennzeichnung verstanden werden.2)
Beschreibende, nicht unterscheidungskräftige Bestandteile [→ Beschreibende Angaben] einer zusammengesetzten Marke haben, auch wenn sie bei der Beurteilung nicht von vornherein außer Betracht bleiben, im Allgemeinen ein geringeres Gewicht bei der Prüfung der Zeichenähnlichkeit als Bestandteile mit einer größeren Unterscheidungskraft, die auch den von dieser Marke hervorgerufenen Gesamteindruck eher dominieren können.3)