Durchschnittliche Kennzeichnungskraft

Bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke muss die jüngere Marke einen deutlichen Abstand zur älteren Marke einhalten.1)

siehe auch

Kennzeichnungskraft

1)
BPatG, Beschl. v. 19. Mai 2006 - 28 W (pat) 295/04