Waren und Dienstleistungen werden nicht schon deswegen als ähnlich angesehen [→ Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit], weil sie in derselben Klasse gemäß dem in der Nizza-Klassifikation festgelegten Klassifikationssystem erscheinen. Waren und Dienstleistungen werden nicht schon deswegen als unähnlich angesehen, weil sie in verschiedenen Klassen der Nizza-Klassifikation erscheinen.
§ 14 (2) Nr. 2 → Verbot verwechselbarer Benutzung