Einstweilige Maßnahmen

Die Verwaltungsgerichtsordnung, auf die im Kartellverwaltungsverfahren in erster Linie zurückgegriffen werden kann, sieht in § 80a Abs. 3 VwGO eine entsprechende Antragsmöglichkeit des Dritten vor.1)

siehe auch

1)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2024 - KVR 8/24