Im März 2007 wurde das Teledienstegesetz (TDG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) durch das Telemediengesetz (TMG) weitestgehend abgelöst.
Nach § 4 Abs. 4 Nr. 6 TDG gelten die Absätze 1 und 2 des § 4 TDG u.a. nicht für gewerbliche Schutzrechte. Diese Vorschrift setzt wörtlich die Regelung gemäß Art. 3 Abs. 3 i.V. mit dem Anhang, erster Spiegelstrich der E-Commerce-Richtlinie um.1)