Internetauftritt eines lokal oder regional tätigen Unternehmens

Allein die Selbstdarstellung eines lokal oder regional tätigen Unternehmens im Internet lässt nicht darauf schließen, das Unternehmen habe seinen räumlichen Tätigkeitsbereich auf das gesamte Bundesgebiet oder darüber hinaus ausgedehnt. Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 174/07 - Peek & Cloppenburg; m.V.a. BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz. 18 = WRP 2006, 238 - hufeland.de