Immaterialgüter

Immaterialgüter sind Rechte an nicht-körperlichen Gütern, die durch geistige Schöpfungen entstehen. Dazu gehören Patente, Urheberrechte, Marken und Designs. Diese Rechte [→ Immaterialgüterrecht] gewähren den Inhabern exklusive Nutzungsrechte, die es ihnen ermöglichen, ihre Erfindungen, Werke oder Marken wirtschaftlich zu verwerten und gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen.

siehe auch

Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum
Umfassen den rechtlichen Schutz von immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten sowie den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, um kreative Leistungen, wirtschaftliche Interessen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.