Gesetzliche Regelung und Transparenz bei Einschränkungen von Grundrechten

Einschränkungen von Grundrechten müssen gesetzlich geregelt sein (Art. 19 Abs. 1 GG). Jede Einschränkung eines Grundrechts bedarf eines Gesetzes, das das Grundrecht ausdrücklich nennt und die Reichweite der Einschränkung definiert. Diese Vorschrift stellt sicher, dass Einschränkungen transparent und vorhersehbar sind.

siehe auch

Art. 19 GG → Regelung der Reichweite und Schranken der Grundrechte