Prioritätsrecht

Die Wiedereinsetzung in die mit Hinterlegung eines ausländischen Geschmacksmusters beginnende sechsmonatige Frist des Art. 4 C PVÜ zur Einreichung einer prioritätsbegünstigten inländischen Geschmacksmusteranmeldung führt nicht zur Rückverlegung des Anmeldetags der inländischen Anmeldung auf den letzten Tag der Prioritätsfrist.1)

siehe auch

1)
BPatG, Beschl. v. 03.02.2005 – 10 W (pat) 711/02, GRUR 2005, 887 = BlPMZ 2005, 314 – Tragbare Computervorrichtung; BPatG, Beschl. v. 03.02.2005 – 10 W (pat) 712/02