einfache geometrische formen

Bei einer Nutzung schlichter geometrischer Formen darf die Anforderungen an die Gestaltungshöhe in bestimmten Fällen nicht zu niedrig angesetzt werden.1)

siehe auch

1)
z.B. in BGH, Urt. v. 18. Oktober 2007 - I ZR 161/04; vgl. dazu auch BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter