Vorteile und Nachteile des Gebrauchsmusters
Vorteile:
schneller Schutz aufgrund Eintragung nach Offensichtlichkeitsprüfung ohne Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt
geringere Kosten
sechsmonatige
Neuheitsschonfrist
engerer
Stand der Technik
Nachteile:
ungeprüftes Schutzrecht
Laufzeit nur 10 Jahre
Etwaige zweifache Prüfung der Schutzfähigkeit als Einwand im Verletzungsverfahren (§ 13 I GebrMG) als auch im Zuge eines Löschungsverfahrens nach § 15 GebrMG.