Recherche

§ 7 (1) GebrMG

Das Deutsche Patent- und Markenamt ermittelt auf Antrag [→ Rechercheantrag] die öffentlichen Druckschriften, die für die Beurteilung der Schutzfähigkeit des Gegenstands der Gebrauchsmusteranmeldung oder des Gebrauchsmusters in Betracht zu ziehen sind (Recherche).

siehe auch

Rechercheantrag
Stand der Technik