Nach Verzicht auf das Gebrauchsmuster ist für eine Löschung kein Raum mehr.1)
Dies ist auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen.
Auch dem Rechtsbeschwerdegericht ist es möglich festzustellen, dass die Eintragung des Streitgebrauchsmusters unwirksam war.2)
Für die Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich.3)