Löschung des Gebrauchsmusters

Teillöschung

Nach Verzicht auf das Gebrauchsmuster ist für eine Löschung kein Raum mehr.1)

Dies ist auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren zu berücksichtigen.

Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters

Auch dem Rechtsbeschwerdegericht ist es möglich festzustellen, dass die Eintragung des Streitgebrauchsmusters unwirksam war.2)

Für die Feststellung der Unwirksamkeit des Gebrauchsmusters ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich.3)

siehe auch

Gebrauchsmusterlöschungsverfahren
Löschungsantrag

1)
vgl. BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät
2)
BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät; m.V.a. BGHZ 168, 142, 144 - Demonstrationsschrank
3)
BGH, Beschl. v. 11. September 2007 - X ZB 15/06 - Wellnessgerät; vgl. BGH, Beschl. v. 14.2.1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 - tafelförmige Elemente; v. 17.12.1996 - X ZB 4/96, GRUR 1997, 213, 214 f. - Trennwand