Historisch war das Gebrauchsmuster ein Schutzrecht für kleine Erfindungen insbesondere Arbeitsgerätschaften, was zum sogenannten Raumformerfordernis geführt hat. Seit der Gbm-Novelle 1986 ist dies abgeschafft. Weitere Änderungen durch Produktpirateriegesetz 1990 und die Änderungen von 1998 (beachte insbesondere die Festschreibung der Erfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags). Im Ergebnis daher ältere Rechtsprechung nur sehr mit Vorsicht zu genießen.