Auf Antrag von 12 Mitgliedstaaten hat die Kommission am 14. Dezember 2010 die Einleitung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich eines einheitlichen Patentschutzes [→ Einheitliches europäisches Patent] vorgeschlagen. Nach dieser Entscheidung der Kommission haben weitere 13 Mitgliedstaaten den Antrag gestellt, an der verstärkten Zusammenarbeit mitzuwirken. Das Europäische Parlament hat seine Zustimmung am 15. Februar erteilt; am 10. März hat der Wettbewerbsfähigkeitsrat die Einleitung der verstärkten Zusammenarbeit genehmigt.1)
Die Durchführung dieser Ratsentscheidung erfordert die Annahme von zwei Verordnungen: eine zur Schaffung des einheitlichen Patentschutzes und eine zweite für die anwendbaren Übersetzungsregelungen. Am 13. April hat die Kommission zwei Vorschläge für solche Durchführungsverordnungen angenommen.2)
Am Dienstag, den 15. Februar 2011, hat das Europäische Parlament seine Zustimmung zur Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit gegeben, um dadurch ein gemeinsames EU-Patentsystem zu schaffen. Nachdem deutlich wurde, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf ein EU-weites Patentsystem einigen konnten, haben im Dezember 2010 zwölf Mitgliedstaaten einen Antrag gestellt, mit der verstärkten Zusammenarbeit zu beginnen.3)
Im März 2011 hatten sich im Ministerrat 25 der 27 EU-Staaten auf das einheitliche europäische Patent verständigt. Abgesehen von Italien und Spanien haben alle übrigen Mitgliedsländer ihre Teilnahme signalisiert. Jedoch können beide EU-Staaten sich jederzeit dem Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit anschließen.4)
Italien und Spanien klagen in dieser Sache gegen den EU-Rat (Rechtssachen C-274/11 und C-295/11).