Das Verkehrsrecht der Europäischen Union umfasst die Gesamtheit der Regelungen und Vorschriften, die den Verkehr innerhalb der EU regeln. Es betrifft insbesondere den Straßen-, Luft-, See- und Schienenverkehr und hat das Ziel, einen einheitlichen und sicheren Verkehrsraum zu schaffen, die Effizienz des Verkehrs zu erhöhen und gleichzeitig den Umweltschutz zu fördern.
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 → Fluggastrechteverordnung
Schützt die Rechte der Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung.
→ Sekundärrecht der Europäischen Union
Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind.