Nach Artikel 3 [→ Begriffsbestimmungen] der Verordnung (EU) 2024/1689 sind Trainingsdaten Daten, die zum Trainieren eines KI-Systems verwendet werden, wobei dessen lernbare Parameter angepasst werden.
Verordnung (EU) 2024/1689 → KI-Verordnung
Legt harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union fest, mit dem Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen, der Transparenz, Zuverlässigkeit, Sicherheit und die Achtung der Grundrechte gewährleistet.