Patentrecht der Europäischen Union

Das Patentrecht der Europäischen Union bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen. Der wesentliche Aspekt des Patentrechts der Europäischen Union ist die Schaffung des Einheitspatentsystems, das einen einheitlichen Patentschutz in mehreren EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Dies zielt darauf ab, Patentverfahren zu vereinfachen, Kosten zu senken und eine konsistente Rechtsprechung in den teilnehmenden Staaten zu gewährleisten.

Verordnung (EU) 1257/2012 → Einheitlicher Patentschutz
Schafft einen einheitlichen Schutzmechanismus für Patente in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, der eine zentrale Erteilung und einheitliche Wirkung ermöglicht.

Verordnung (EU) 1260/2012 → Übersetzungsregelungen
Regelt die Übersetzungsanforderungen für den einheitlichen Patentschutz und legt fest, welche Sprachen für die Patentanmeldung und -übersetzung erforderlich sind, um Kosten zu senken und den Zugang zu erleichtern.

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der außerhalb des rechtlichen Rahmens der EU steht [→ Rechtsordnung der Europäischen Union], auch wenn er in engem Zusammenhang mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten entwickelt wurde.

siehe auch

Sekundärrecht der Europäischen Union
Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind.

EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Sieht die Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts als gemeinsames Gericht der Mitgliedstaaten für Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung vor.