Nichtbeförderung

Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO

Der Tatbestand des Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO ist nicht erfüllt, wenn der Fluggast auf dem vorgesehenen Flug befördert worden ist.1)

siehe auch

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 → Fluggastrechteverordnung
Schützt die Rechte der Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung.

1)
BGH, Urteil vom 25. April 2023 - X ZR 25/22