Neuheit

Artikel 4 Richtlinie 98/71/EG

Neuheit

Ein Muster gilt als neu, wenn der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung des Musters zur Eintragung oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wird, vor dem Prioritätstag kein identisches Muster zugänglich gemacht worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.

siehe auch

Richtlinie 98/71/EG → Geschmacksmusterrichtlinie