Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung in Lissabon im März 2000 die Schaffung eines Gemeinschaftspatentsystems, mit dem die bestehenden Unzulänglichkeiten des rechtlichen Schutzes von Erfindungen beseitigt werden sollten und welches seinerseits wiederum Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung bieten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt fördern soll. Nach der Tagung des Europäischen Rats von Lissabon legte die Kommission am 1. August 2000 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent vor [KOM (2000) 412 endg.].1)
Das ursprüngliche Konzept des Gemeinschaftspatents ist gescheitert. Die Bestrebungen zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes werden heute im Rahmen des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung [→ Unionspatent] weitergeführt.
EU → Unionspatent