Europäische Gesellschaft (SE)

Eine monistisch organisierte Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) ist eine spezielle Form der Kapitalgesellschaft, die auf europäischer Ebene rechtlich verankert ist und durch die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 [→ SE-Beteiligungsgesetz] geregelt wird. Sie unterscheidet sich von anderen Gesellschaftsmodellen, insbesondere von der in Deutschland üblichen dualistischen Struktur, durch ihre Organisationsform. Im monistischen System wird die Gesellschaft durch ein einziges Organ geleitet, den Verwaltungsrat, der sowohl die Überwachungs- als auch die Leitungsfunktionen übernimmt. Es gibt also keine getrennten Organe für Geschäftsführung (Vorstand) und Aufsicht (Aufsichtsrat) wie im dualistischen System.

siehe auch

SE-Beteiligungsgesetz
Regelt in Deutschland die Umsetzung und Ergänzung der europäischen Verordnung zur Europäischen Gesellschaft (SE) und enthält Vorschriften, die speziell die Struktur und Organisation der SE auf nationaler Ebene betreffen.