Betreiber eines KI-Systems

Nach Artikel 3 [→ Begriffsbestimmungen] der Verordnung (EU) 2024/1689 ist ein Betreiber eines KI-Systems eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet.

siehe auch

Verordnung (EU) 2024/1689 → KI-Verordnung
Legt harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union fest, mit dem Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen, der Transparenz, Zuverlässigkeit, Sicherheit und die Achtung der Grundrechte gewährleistet.