Zustellung per E-Mail im Prüfungsverfahren

Amtsblatt Juli 2020, A89 → Beschluss des Vizepräsidenten Generaldirektion Rechtsfragen und internationale Angelegenheiten (Generaldirektion 5) des Europäischen Patentamts vom 23. Juli 2020 über das Pilotprojekt zur Zustellung per E-Mail im Prüfungsverfahren

Amtsblatt Juli 2020, A90 → Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 23. Juli 2020 über das Pilotprojekt zur Zustellung per - E-Mail im Prüfungsverfahren gemäß Beschluss des Vizepräsidenten Generaldirektion Rechtsfragen und internationale Angelegenheiten (Generaldirektion 5) des Europäischen Patentamts vom 23. Juli 2020

Das EPA führt ein Pilotprojekt durch, in dessen Rahmen alle von einer Prüfungsabteilung erlassenen Bescheide und Mitteilungen in Bezug auf anberaumte mündliche Verhandlungen per E-Mail zugestellt werden können. Diese Möglichkeit besteht für solche Bescheide oder Mitteilungen, durch die keine Frist in Lauf gesetzt wird und die zwischen dem Zeitpunkt, bis zu dem nach Regel 116 (1) EPÜ Schriftsätze eingereicht werden können, und dem anberaumten Termin der mündlichen Verhandlung ergehen. Sie ist jedoch beschränkt auf Bescheide und Mitteilungen in Verfahren zu europäischen Patentanmeldungen, die gemäß Artikel 93 EPÜ veröffentlicht wurden. Die am Pilotprojekt teilnehmenden Anmelder können ihrerseits unter den in Artikel 4 dieses Beschlusses festgelegten Bedingungen Schriftsätze in Erwiderung auf derartige Bescheide oder Mitteilungen per E-Mail einreichen.1)

siehe auch

Einrichtungen zur elektronischen Nachrichtenübermittlung

1)
Beschluss des Vizepräsidenten Generaldirektion Rechtsfragen und internationale Angelegenheiten (Generaldirektion 5) des Europäischen Patentamts vom 23. Juli 2020 über das Pilotprojekt zur Zustellung per E-Mail im Prüfungsverfahren