Zuständigkeit der Recherchenabteilungen

Artikel 17 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Recherchenabteilungen für die Erstellung europäischer Recherchenberichte zuständig sind.

Artikel 17 (1) EPÜ

Die Recherchenabteilungen sind für die Erstellung europäischer Recherchenberichte zuständig.

siehe auch

Artikel 17 EPÜ → Recherchenabteilungen
Beschreibt die Zuständigkeit der Recherchenabteilungen.