Artikel 17 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Recherchenabteilungen für die Erstellung europäischer Recherchenberichte zuständig sind.
Die Recherchenabteilungen sind für die Erstellung europäischer Recherchenberichte zuständig.
Artikel 17 EPÜ → Recherchenabteilungen
Beschreibt die Zuständigkeit der Recherchenabteilungen.