Zuständigkeit der Prüfungsabteilungen

Artikel 18 (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass die Prüfungsabteilungen für die Prüfung europäischer Patentanmeldungen zuständig sind.

Artikel 18 (1) EPÜ

Die Prüfungsabteilungen sind für die Prüfung europäischer Patentanmeldungen zuständig.

siehe auch

Artikel 18 EPÜ → Prüfungsabteilungen
Beschreibt die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Prüfungsabteilungen.