Zugelassener Vertreter

Ein zugelassener Vertreter ist eine Person, die berechtigt ist, natürliche oder juristische Personen in Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) zu vertreten. Diese Vertreter müssen in einer speziellen Liste beim EPA eingetragen sein [Artikel 134 (1) EPÜ → ].

Um als zugelassener Vertreter anerkannt zu werden, muss die Person die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzen, ihren Geschäftssitz oder Arbeitsplatz in einem Vertragsstaat haben und die europäische Eignungsprüfung bestanden haben [Artikel 134 (2) EPÜ → ].

siehe auch

Art. 134 EPÜ → Vertretung vor dem Europäischen Patentamt
Regelt die Vertretung durch zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte vor dem Europäischen Patentamt.