Widerruf am Eingangstag

Nr. 13.1 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Möglichkeit, einen Abbuchungsauftrag am Eingangstag zu widerrufen.

Nr. 13.1 VLK

Ein Abbuchungsauftrag kann an seinem Eingangstag durch eine unterzeichnete schriftliche Mitteilung des Einzahlers ganz oder teilweise widerrufen werden.

siehe auch

Nr. 13 VLK → Widerruf eines Abbuchungsauftrags
Regelt die Bedingungen und Fristen für den Widerruf eines Abbuchungsauftrags beim Europäischen Patentamt.