Verlust der Wirkung bei Beendigung des PCT-Verfahrens

11.2 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) legt fest, dass in anderen Fällen der automatische Abbuchungsauftrag seine Wirkung mit der Beendigung des PCT-Verfahrens verliert.

11.2 VAA

In anderen als in den in Nummer 11.1 genannten Fällen verliert der automatische Abbuchungsauftrag seine Wirkung ab dem Zeitpunkt, an dem das PCT-Verfahren vor dem EPA beendet ist.

siehe auch

VAA, Abschnitt 11 → Beendigung des automatischen Abbuchungsverfahrens
Regelt die Bedingungen, unter denen ein automatischer Abbuchungsauftrag seine Wirkung verliert.