Verfahren zur Kostenfestsetzung

Artikel 104 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt das Verfahren zur Kostenfestsetzung.

Artikel 104 (2) EPÜ

Das Verfahren zur Kostenfestsetzung regelt die Ausführungsordnung.

siehe auch

Artikel 104 EPÜ → Verteilung der Kosten
Regelt die Verteilung der Kosten im Einspruchsverfahren.