Artikel 104 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt das Verfahren zur Kostenfestsetzung.
Das Verfahren zur Kostenfestsetzung regelt die Ausführungsordnung.
Artikel 104 EPÜ → Verteilung der Kosten
Regelt die Verteilung der Kosten im Einspruchsverfahren.