Nr. 10.3 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) beschreibt die Auswirkungen eines ungültigen Einreichungswegs oder Formats auf den Zahlungstag.
Wird ein Abbuchungsauftrag auf einem nicht zulässigen Einreichungsweg oder in einem ungültigen Format eingereicht, so gilt der Eingangstag nicht als Zahlungstag. Der Verfahrensbeteiligte kann dann eines der nach dem EPÜ, dem PCT oder der DOEPS zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen.
Nr. 10 VLK → Zahlungstag
Regelt die Bestimmung des Zahlungstags für Abbuchungsaufträge beim Europäischen Patentamt.