Der Begriff „technisches Gebiet“ im Kontext des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) bezieht sich auf den Bereich der Technik, in dem eine Erfindung angesiedelt ist. Eine Erfindung muss sich auf ein technisches Gebiet [→ Technizität] beziehen, um patentierbar zu sein, und es muss ihr eine technische Aufgabe zugrunde liegen.