Artikel 72 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Übertragung einer europäischen Patentanmeldung.
Artikel 72 (1) EPÜ → Schriftform und Unterschrift
Erklärt, dass die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung schriftlich erfolgen und der Unterschrift der Vertragsparteien bedarf.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.