Rechtsgeschäftliche Übertragung

Artikel 72 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Übertragung einer europäischen Patentanmeldung.

Artikel 72 (1) EPÜ → Schriftform und Unterschrift
Erklärt, dass die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung schriftlich erfolgen und der Unterschrift der Vertragsparteien bedarf.

siehe auch

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.