Prüfung der Erfordernisse

Artikel 105b (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Prüfung der Erfordernisse für eine Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents.

Artikel 105b (1) EPÜ

Das Europäische Patentamt prüft, ob die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse für eine Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents erfüllt sind.

siehe auch

Artikel 105b EPÜ → Beschränkung oder Widerruf des europäischen Patents
Regelt die Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents durch das Europäische Patentamt.