Artikel 105b (1) EPÜ des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt die Prüfung der Erfordernisse für eine Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents.
Das Europäische Patentamt prüft, ob die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse für eine Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents erfüllt sind.
Artikel 105b EPÜ → Beschränkung oder Widerruf des europäischen Patents
Regelt die Beschränkung oder den Widerruf des europäischen Patents durch das Europäische Patentamt.