Protokolle zum Europäisches Patentübereinkommen

Die Protokolle zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ergänzen und konkretisieren verschiedene Aspekte der Patenterteilung und der Organisation des europäischen Patentsystems. Sie regeln unter anderem die Auslegung des Schutzbereichs von Patenten, die Zentralisierung des Patenterteilungsverfahrens, die gerichtliche Zuständigkeit bei Patentstreitigkeiten sowie die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation. Diese Protokolle gewährleisten eine einheitliche Anwendung und effiziente Verwaltung des europäischen Patentsystems.

Auslegungsprotokoll
Legt fest, wie der Schutzbereich eines europäischen Patents durch die Patentansprüche unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen auszulegen ist, um eine ausgewogene und einheitliche Interpretation sicherzustellen.

ZeP EPÜ → Protokoll über die Zentralisierung des europäischen Patentsystems und seine Einführung
Regelt die Zentralisierung der Patenterteilung in Europa durch das Europäische Patentamt und seine schrittweise Einführung als zentrale Behörde.

AnP EPÜ → Protokoll über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen über den Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patents
Legt die gerichtliche Zuständigkeit sowie die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zwischen den Vertragsstaaten in Bezug auf Streitigkeiten über den Anspruch auf Erteilung europäischer Patente fest.

PüVI EPÜ → Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation
Regelt die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation und ihres Personals, um die unabhängige Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen.

PstP EPÜ → Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in Den Haag
Bezieht sich auf den spezifischen Personalbestand und die organisatorische Struktur des Europäischen Patentamts in Den Haag.

siehe auch

Europäisches Patentübereinkommen
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug der das europäische Patentsystem schafft und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt regelt.