Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation

Das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation von 1973 regelt die rechtliche Stellung der Organisation und ihrer Mitarbeiter. Es gewährleistet die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Organisation und sieht vor, dass Behörden nur mit Zustimmung des Präsidenten des Europäischen Patentamts Zutritt erhalten dürfen, außer in Notfällen. Die Archive und Dokumente der Organisation sind ebenfalls unverletzlich.

Die Organisation genießt Immunität von der Gerichtsbarkeit und Zwangsvollstreckung im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit. Ausnahmen sind vorgesehen, etwa bei ausdrücklichem Verzicht auf Immunität, zivilrechtlichen Klagen wegen Verkehrsunfällen oder der Vollstreckung von Schiedssprüchen. Das Eigentum der Organisation ist vor Beschlagnahme und Zwangsverwaltung geschützt.

Im Rahmen ihrer offiziellen Tätigkeit ist die Organisation von direkten Steuern und Abgaben befreit. Bei größeren Einkäufen, die für ihre Arbeit erforderlich sind, können die Vertragsstaaten Steuern erlassen oder zurückerstatten. Befreiungen gelten nicht für Abgaben, die für Dienstleistungen öffentlicher Versorgungsbetriebe erhoben werden. Waren für den Eigenbedarf der Mitarbeiter sind von Steuerbefreiungen ausgeschlossen.

Die Organisation kann Waren zollfrei ein- und ausführen, sofern sie für den offiziellen Gebrauch bestimmt sind. Veröffentlichungen der Organisation sind frei von Versandbeschränkungen, und ihre Kommunikation unterliegt nicht der Zensur. Zudem genießen die Organisation und ihre Mitarbeiter Währungs- und devisenrechtliche Vorteile.

Vertreter der Vertragsstaaten und Mitarbeiter des Europäischen Patentamts erhalten Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Handlungen. Diese Immunität erstreckt sich auch auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Der Präsident des Europäischen Patentamts genießt den Status und die Immunitäten eines Diplomaten, wobei die Immunität für Verkehrsunfälle eingeschränkt ist.

Die Organisation und ihre Mitarbeiter sind von staatlichen Sozialversicherungsbeiträgen befreit, sofern die Organisation ein eigenes Sozialversicherungssystem unterhält. Streitigkeiten, die Vorrechte oder Immunitäten betreffen, können einem internationalen Schiedsgericht vorgelegt werden. Die im Protokoll vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten dienen der Sicherstellung der unabhängigen Funktionsfähigkeit der Organisation und nicht persönlichen Vorteilen der betroffenen Personen.

Das Protokoll verpflichtet die Organisation zur Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden der Vertragsstaaten, um Missbrauch zu verhindern und die Einhaltung nationaler Vorschriften zu gewährleisten.

siehe auch

Europäisches Patentübereinkommen
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug der das europäische Patentsystem schafft und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt regelt.