Protokoll der mündlichen Verhandlung im Einspruchsverfahren

Das Protokoll der mündlichen Verhandlung wird allen Beteiligten sobald als möglich übersandt, ggf. zusammen mit der Entscheidung.1)

siehe auch

Mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren

1)
Mitteilung des EPA über das Einspruchsverfahren ab 1. Juli 2016