Biotechnologische Erfindungen sind auch dann patentierbar, wenn sie zum Gegenstand haben: Pflanzen oder Tiere, wenn die Ausführung der Erfindung technisch nicht auf eine bestimmte Pflanzensorte oder Tierrasse beschränkt ist;
Europäische Patente werden nicht erteilt für: Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren.