Das Patenterteilungsverfahren ist der Prozess, durch den eine Erfindung beim zuständigen Patentamt angemeldet, geprüft und gegebenenfalls ein Patent erteilt wird, wobei die Prüfung der Erfindung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfolgt, bevor der rechtliche Schutz gewährt wird.
Die Einspruchsabteilungen überprüfen Einsprüche gegen erteilte Patente.
Artikel 97 (1) EPÜ → Erteilung des europäischen Patents
Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Prüfungsabteilung die Erteilung des europäischen Patents beschließt.