Offenbarung

Art. 83 EPÜ → Ausführbarkeit der Erfindung
Erfordert eine deutliche und vollständige Offenbarung der Erfindung.

Implizite Offenbarung

siehe auch

Art. 83 EPÜ → Ausführbarkeit der Erfindung
Erfordert eine deutliche und vollständige Offenbarung der Erfindung.