Regel 28 (2) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass europäische Patente nicht für ausschließlich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnene Pflanzen oder Tiere erteilt werden.
Nach Artikel 53 b) werden europäische Patente nicht erteilt für ausschließlich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnene Pflanzen oder Tiere.
Regel 28 EPÜ → Patentierungsausschluss für biotechnologische Erfindungen
Legt fest, dass europäische Patente insbesondere nicht für bestimmte biotechnologische Erfindungen erteilt werden.